Private Krankenversicherung für Selbständige

Immer mehr Selbständige schließen eine private Krankenversicherung ab. Viele Selbständige können zwar ein freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sein. Eine private Krankenversicherung für Selbständige ist jedoch in den meisten Fällen attraktiver!

Private Krankenversicherung für Selbständige ist sehr wichtig
Freiberufler und Unternehmer haben kein regelmäßiges Einkommen. Im Krankheitsfall bekommen Sie keine Gehaltsfortzahlung vom Arbeitgeber, da Sie in keinem Angestelltenverhältnis stehen. Auch das Eine Krankheit bedeutet für Selbständige meistens einen Arbeits- und Verdienstausfall. Gerade deshalb ist eine private Krankenversicherung für Selbständige unerlässlich und notwendig! Vor allem das Krankentagegeld sollte bei dem Leistungsumfang der privaten Versicherung enthalten sein.

Die private Krankenversicherung für Selbständige hat viele Vorteile
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist die private Krankenversicherung für Selbständige nicht vom Einkommen abhängig. Der jeweilige Beitrag hängt vom Eintrittsalter, dem persönlichen Gesundheitszustand, dem Geschlecht des Versicherten und den gewünschten Leistungen ab. Die private Krankenversicherung für Selbständige ist für die meisten Freiberufler und Unternehmer sinnvoll! Auf Grund der Unabhängigkeit des Beitrags vom Einkommen, können Selbständige mit hohem Einkommen viel Geld sparen! Der Beitrag kann durch die gewählten Leistungen und durch eine festgelegte Selbstbeteiligung verändert werden. Der Tarif kann flexibel verändert und den individuellen Bedürfnissen des Versicherten angepasst werden. Die Leistung der privaten Krankenversicherung ist für Selbständige besser und oft günstiger als die der gesetzlichen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung muss der Selbständige für die Beiträge komplett alleine bezahlen. Beim Angestellten übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte. Sie können bei der Arztwahl frei entscheiden und sind nicht wie gesetzliche Versicherte an Vertragsärzte gebunden. Auch bei der Wahl des Krankenhauses sind sie frei und können sich sogar für eine private Klinik entscheiden! Auch die Leistungen eines Heilpraktikers sind im Leistungsumfang enthalten. Die gesetzlichen Kassen zahlen diese Leistung nicht!

Mitversicherung von Familienangehörigen
Kinder können in der privaten Krankenversicherung mitversichert werden. Der Beitrag ist relativ gering und hängt von der gewünschten Leistung ab. Auch der Ehepartner kann für einen gewissen Beitrag mitversichert werden.

Angebote der verschiedenen Anbieter vergleichen
Die Angebote und Leistungen der verschiedenen Anbieter unterscheiden sich sehr stark. Vor einem Vertragsabschluss ist ein umfassender Vergleich deshalb unerlässlich. Im Internet gibt es sogenannte „Private Krankenversicherungs-Rechner“. Diese gleichen die von Ihnen eingegeben Daten mit den Tarifen der Krankenkassen ab. Nach der Berechnung erhalten Sie eine Tabelle mit passenden Tarifangeboten für Ihre Bedürfnisse! Meist werden die Ergebnisse in Tabellenform präsentiert. An oberster Stelle steht das Angebot mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis. Während der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private sehr leicht ist, ist der Wechseln von der privaten in die gesetzliche Versicherung nicht ohne Weiteres möglich. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann der Wechsel vollzogen werden. Eine Veränderung der persönlichen Lebenssituation reicht als Begründung nicht aus! Bei Selbständigen wäre die Aufgabe der Selbständigkeit eine Möglichkeit wieder in die gesetzlichen Krankenversicherung zu wechseln.