Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld

Das Krankentagegeld und das Krankenhaustagegeld soll eine Unterstützung für den Erkrankten darstellen wenn dieser über einen bestimmten Zeitraum nicht in der Lage ist zur Arbeit zu gehen.
Als Krankentagegeld bezeichnet man die Summe die man pro Tag von der privaten Versicherung im Fall eines Krankheitsfalles erhält. Die Höhe eines solchen Krankentagegelds wird bei Vertragsabschluss in der Regel festgelegt. Allerdings wird das Krankentagegeld erst dann an den Versicherten gezahlt wenn eine bestimmte Karenzzeit überschritten wurde.

Diese Karenzzeit wird auch als Zeitspanne bezeichnet und liegt zum Beispiel bei Versicherten im Angestelltenverhältnis bei rund 42 Tagen. Während dieser 42 Tage bekommt der Erkrankte noch den normalen Nettolohn weiter gezahlt obwohl er nicht zur Arbeit gehen kann. In dieser Zeit hat der Versicherte keinen Anspruch auf Krankentagegeld. Erst nach dieser Zeit tritt dieser Anspruch in Kraft und schließt in der Regel direkt an die normale Nettolohnzahlung an. So das dem Erkrankten eine größeren Schwierigkeiten entstehen können.

Neben dem Krankentagegeld gibt es viele weitere Leistungsbezüge die man während der Krankheit in Anspruch nehmen kann. Allerdings darf die Summe der gesamten Leistungsbezüge in keinem Fall das Nettoeinkommen der ursprünglichen Tätigkeit übersteigen.

Das Nettoeinkommen wird dabei als Durchschnittslohn der letzten zwölf Monate gesehen und danach richtet sich dann der Leistungsanspruch. Während der Versicherte Krankentagegeld bekommt ist er die gesamte Zeit über verpflichtet der Krankenkasse eine nicht nur vorübergehende Minderung des Nettoeinkommens mitzuteilen.

Eine weitere sogenannte Sozialleistung im Krankheitsfall stellt das bereits kurz erwähnte Krankenhaustagegeld dar. Die Höhe des Krankenhaustagegeldes wird bei Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung vertraglich geregelt und festgelegt. Das Krankenhaustagegeld wird dann in der zuvor festgelegten Summe ausgezahlt wenn ein Krankenhausaufenthalt zum Beispiel nach einem Unfall notwendig wird. Bei der Berechnung der Höhe des Krankenhaustagegeldes werden keinerlei Faktoren zur Berechnung hinzugezogen, im Gegenteil die Höhe ist variabel vereinbar. Das Krankenhaustagegeld wird jeden Tag den der Patient im Krankenhaus verbringen muss gezahlt, hier sind auch Samstage, Sonntage und Feiertage mit eingeschlossen. Dabei werden auch Aufnahmetage und die Entlassungstage wie ganze Tage berechnet, obwohl der Patient sich meist in diesen beiden Tagen nur wenige Stunden in dem jeweiligen Krankenhaus aufhält. In der Regel wird das Tagegeld lediglich für stationäre Aufenthalte im Krankenhaus gezahlt. Dabei soll das Krankenhaustagegeld dafür sorgen das kostspielige Mehraufwände zum Teil oder vollkommen abgedeckt werden können.

Denn in der Regel werden solche Mehraufwände nicht von der normalen Krankenkasse übernommen und wären so ohne eine geeignete Krankenhaustagegeldversicherung von dem Patienten selber zu zahlen. Allerdings wird das Tagegeld nur solange gezahlt wie sich die Erkrankung innerhalb des im Vertrag festgelegten Zeitraums befindet, zum Beispiel bis zu zwei Jahre nach einem Unfall und der Einlieferung in das Krankenhaus. Bei der Berechnung der monatlichen Beiträge spielt das Alter der zu versichernden Person keinerlei Rolle, so müssen ältere nicht mehr zahlen als jüngere Personen. Zu Berechnung der monatlichen Beiträge werden dagegen die Länge der Zahlung und die Höhe des Krankenhaustagegeldes hinzugezogen. Auch wenn Kritiker eine Krankenhaustagegeldversicherung oftmals als unwirtschaftlich abtun so fängt sie doch enorme Mehrkosten im Falle eines Krankenhausaufenthaltes ab und sichert den Patienten dadurch zusätzlich ab.