Familie in der PKV
Bei den Privaten Krankenversicherungen (PKV) gibt es keine Familienversicherungen wie im Falle der Gesetzlichen Krankenversicherungen ( GKV ). Wer selber in einer privaten Krankenversicherung versichert ist muss für jedes einzelne Kind im Haus einen eigenen monatlichen Beitrag an die Versicherung zahlen. Sind beide Eltern anders versichert so besteht die Möglichkeit zwischen der PKV und der GKV zu wählen, übersteigt das monatliche Nettoeinkommen des privat Versicherten allerdings die Jahresarbeitsentgeltgrenze so muss das oder die Kinder mit in der privaten Versicherung versichert werden. Auch wenn Kinder in der Regel bei dem selben Versicherungsunternehmen wie ihre Eltern versichert werden ist dies im Falle der privaten Krankenversicherungen kein Muss.Denn immer mehr PKVs versichern Kinder ohne das die Eltern ebenfalls Mitglied in der jeweiligen Versicherung sind. In der Regel liegen die Kosten für ein Kind in einer privaten Versicherung bei monatlich zwischen 60 Euro und 120 Euro. Allerdings wird vor Aufnahme und Berechnung des Beitrags im Gegensatz zu einem Erwachsenen nicht das Alter herangezogen sondern nur eine gründliche Prüfung der Gesundheit veranlasst. Aber auch hierfür gibt es eine kleine entscheidende Ausnahme. Im Fall das ein Neugeborenes bei der selben Krankenversicherung wie der Vater oder die Mutter versichert werden soll, muss die PKV dieses Kind versichern ohne das dabei der Gesundheitszustand für die Berechnung des monatlichen Beitrages hinzugezogen wird. Jedoch muss das Neugeborene bis zu zwei Monate nach dem Datum der Geburt mit in der PKV der Eltern versichert werden, sonst entfällt der Bonus das der Gesundheitszustand keine Rolle spielen darf wieder und es gelten die üblichen Regeln für Kinder die versichert werden sollen.
Auch für Eltern die in einer privaten Krankenversicherung versichert sind gilt ein Beihilfeanspruch. Dieser Beihilfeanspruch erstreckt sich sowohl auf ein Kind als auch auf mehrere. So wird wie bei der gesetzlichen Krankenkasse vom Arbeitgeber, sofern es einen gibt, ein Zuschuss gezahlt der in etwa die Höhe der Zuschüsse zu einer gesetzlichen Krankenkasse beträgt. Der danach noch fehlende monatliche Betrag muss dann ebenfalls wie im Versicherungsverhältnis zu einer gesetzlichen Krankenkasse vom Versicherten selber für die Kinder getragen werden.
Für Kinder die in einer privaten Krankenkasse versichert wurden wird nicht wie bei Erwachsenen eine Altersrückstellung gebildet. Da so solche sonst bei Erwachsenen gebildeten Rückstände im Falle von Kindern dadurch auch nicht verloren gehen können ist für Kinder der Wechsel von der einen zur anderen privaten Krankenkasse um einiges leichter als für Erwachsene Versicherungsnehmer. Dies hat den klaren Vorteil das Kinder immer günstig aber dennoch mit hohen Leistungen versichert werden könne da sie nicht auf Dauer an eine private Krankenkasse gebunden sind wie Erwachsene. Für Erwachsene würden solche Wechsel nämlich den Verlust der Altersrückstellung bedeuten.