Zahnzusatzversicherung – Kosten sparen

Die Gesundheitsreform vom Januar 2004 hatte u.a. zur Folge, dass die gesetzlichen Krankenkassen nur noch die grundlegenden Behandlungen übernahmen. Die Versorgung im Krankheitsfall sollte einerseits qualitativ hochwertig, wirtschaftlich und zweckmäßig sein, die Patienten sollten andererseits in ihrer Eigenverantwortung und im Hinblick auf ihre Rechte gestärkt werden.
Im Zuge dessen entwickelten die einzelnen Versicherer in den darauffolgenden Jahren sog. Zusatzversicherungen, u.a. Zahnzusatzversicherungen. Hier können und sollen nun Sie als Patient selbst entscheiden, für welche Leistungen z.B. des Zahnarztes Sie zusätzliche Vereinbarungen treffen, gegen welche finanzielle Risiken, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr getragen werden, Sie sich absichern wollen.

Nur noch 30% Zuzahlung für Zahnersatz
Ist die einfache Zahnfüllung noch im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten, werden größere Eingriffe wie Inlays, Implantate oder Keramikkronen, also Zahnersatz, nur noch zu 30% erstattet, d.h. die Gefahr hoher Zuzahlungen bleibt bestehen.

Vergleich der Zahnzusatzversicherung
Tendieren Sie dazu, sich für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung zu entscheiden, lohnt sich auf jeden Fall ein Vergleich:
Die jeweiligen Versicherer bieten verschiedene Leistungen an.Ganz besonders wichtig sind zwei unterschiedliche Arten der Beitragskalkulation:
- Lebensversicherung
Der Beitrag hängt vom Alter des Kunden bei Vertragsabschluss ab. Erhöhungen des Beitrags sind nur in Ausnahmefällen, wenn der Treuhänder zugestimmt hat, genehmigt (Bsp.: ARAG/Hanse Merkur).
-Schadensversicherung
Hier richtet sich der Beitrag nach dem Alter des Kunden und kann demzufolge im Lauf der Zeit steigen. Er kann also, im Vergleich zum "Lebensversicherungs-Modell", über oder unter dessen Beitrag liegen (Bsp.: Barmenia/Ergo Direkt).

Wartezeiten:
Viele Anbieter erlegen ihren Kunden sog. Wartezeiten auf, d.h. Sie müssen erst eine gewisse Zeitlang Mitglied dieses Anbieters sein und werden erst dann zur Behandlung zugelassen. Des Weiteren beschränken einige Versicherer in den ersten Jahren die Summe der Erstattung. Hier gilt es, sich genau zu informieren.

Zahnzusatzversicherer für Kinder:
Die Leistungen, die für Erwachsene gelten, unterscheiden sich von denen für Kinder erheblich: da bei den meisten Kindern weniger der Zahnersatz als die kieferorthopädische Behandlung im Vordergrund steht,
sollten Sie darauf achten, dass der Anbieter auch für solche Kosten aufkommt (hier ist der Grad der Einstufung entscheidend), damit die Höhe der Zuzahlung vor Behandlungsbeginn geklärt ist.

Endgültige Entscheidung:
Haben Sie sich nun endgültig für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung entschieden, sollten Sie dabei noch bedenken, dass dieser Anbieter einen bestimmten Prozentsatz des Rechnungsbetrags übernimmt und auch ohne Vorleistung der Krankenkasse seinen Kostenanteil übernimmt. So bleiben Ihre Zuzahlungen überschaubar und Sie können Ihrem nächsten Zahnarztbesuch getrost entgegensehen! Lesen Sie mehr zu diesem Thema im Versicherungsindex.