Der Basistarif

Jede Private Krankenversicherung ( PKV ) muss einen sogenannten Basistarif anbieten. Dieser Basistarif richtet sich dabei nach den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen ( GKV ) und darüber hinaus muss es sich bei dem Basistarif um einen brancheneinheitlichen Tarif handeln.
Der Beitrag für diesen Basistarif richtet sich dabei im übrigen an dem höchsten Beitrag den man bei einer gesetzlichen Krankenkasse zahlen kann.

In diesen Basistarif der privaten Krankenversicherungen kann jeder wechseln der mindestens 55 Jahre alt ist und schon seit mindestens zehn Jahren in einem privaten Versicherungsunternehmen versichert ist. Darüber hinaus muss das Gehalt des Versicherungsnehmers unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen.

Ist der Versicherungsnehmer dagegen bereits 65 Jahre alt muss für den Wechsel zum Basistarif lediglich eine mindestens zehn Jahre lange Zugehörigkeit zu einer privaten Krankenkasse nach gewiesen werden, in diesem Fall spielt das Gehalt absolut gar keine Rolle mehr.

Bei der späteren Abrechnung kann es wenn man als Patient selber nicht aufpasst zu Komplikationen kommen. So sind nicht alle Leistungen der privaten Krankenversicherung im Basistarif enthalten. Da die meisten Ärzte von einem privat Versicherten allerdings nie eine Versichertenkarte benötigen werden diese wenn man von sich aus nicht die Karte mit dem Aufdruck Basistarif vorzeigt weiter wie normale Privatpatienten behandelt.
Diese Behandlungen können dann Ende vom Jahr bei der Abrechnung für Probleme sorgen da so Behandlungen darunter fallen können die normalerweise nur zu Teilen oder gar nicht von der Versicherung übernommen werden. Denn der Basistarif beinhaltet immer noch nur die verminderten Gebührenordnungssätze der GOA/GÖZ.

Eine Besonderheit des Basistarifs ist das jedem ein Eintritt in diese Art der Versicherung gewährt werden muss. Auch wenn die private Krankenkasse auf Grund von zum Beispiel Vorerkrankungen die Aufnahme in die private Krankenversicherung ablehnen würde, darf dies für die Aufnahme in den Basistarif nicht der Fall sein. Solange die Voraussetzungen für einen Eintritt in eine private Krankenkasse gegeben sind, darf der Versicherungsnehmer im Basistarif nicht abgewiesen werden. Auch die Leistungen die innerhalb eines solchen Basistarifs gewährleistet werden müssen sich an gewisse Richtlinien halten und dürfen von diesen in keinem Fall abweichen, da dies einen Verstoß Seitens der Versicherung darstellen würde. Dadurch das private Krankenkassen den Eintritt in den Basistarif nicht verweigern dürfen ist dies die ideale Lösung für Versicherungsnehmer mit ernsten Erkrankungen oder bereits einem sehr hohen Eintrittsalter sich dennoch privat versichern zu können und nicht auf eine gesetzliche Krankenkasse angewiesen zu sein.

Auch wenn der Basistarif über einen gesetzlichen Anspruch geregelt wurde, dürfen die behandelnden Ärzte bei solch einem Patienten auch bei einer durchschnittlichen Leistung den Höchstsatz bei der Versicherung geltend machen. Genau aus diesem Grund ist es für den ein oder anderen Versicherten nach Basistarif nicht gerade leicht den behandelnden Arzt von einer Abrechnung nach dem Basistarif zu bewegen. Daher ist von den Versicherten eine gewisse Ausdauer und auch ein wenig Verhandlungsgeschick gefragt damit der Arzt so abrechnet wie es auch sein sollte. Im Zweifelsfall bleibt für viele Versicherte nach Basistarif da oft nur ein Wechsel zu einem anderen Arzt der sich auf eine Abrechnung nach dem Basistarif einlässt.